Alan Kurdi – heute vor 5 Jahren

Im Gedenken an Alan Kurdi, im Gedenken an alle auf der Flucht im Mittelmeer verstorbenen Menschen. Seit September 2015 sind laut UNHCR 13.296 Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ertrunken oder gelten als vermisst (Stand 31.8.20).

Menschen vor dem Ertrinken zu retten, ist eine humanitäre Pflicht und nicht verhandelbar! Gerade deshalb ist es eine unerträgliche Schande, dass nach wie vor tausende Menschen auf der Flucht nach Europa im Mittelmeer ertrinken und es bislang keine wirkliche europäische Lösung für das Thema Seenotrettung gibt.

Die EU muss einen flächendeckenden Seenotrettungsdienst aufbauen. Auswege aus der humanitären Katastrophe im Mittelmeer bieten nur legale und sichere Fluchtwege nach Europa. Den geflüchteten Bootsflüchtlingen muss nach Anlandung in einem sicheren europäischen Hafen eine menschenwürdige Aufnahme und Zugang zu einem fairen Asylverfahren gewährt werden.

Und die Bundesregierung muss sich hier für einen an humanitären und rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Verteilmechanismus einsetzen. Die Geflüchteten müssen nach einem fairen System auf alle Länder der EU verteilt werden. Die Staaten, in denen die Geflüchteten ankommen, dürfen mit der Aufnahme und Unterbringung nicht alleine gelassen werden.

Mindestens kann und sollte die Bundesregierung es im Rahmen des § 23 Aufenthaltsgesetz ermöglichen, dass Bundesländer oder Kommunen, die dazu bereit sind, Geflüchtete aufnehmen und ihnen ein Asylverfahren zu ermöglichen, dies machen dürfen. Nicht nur unsere Strukturen und Kapazitäten in Hessen erlauben nämlich die Aufnahme von mehr Schutzsuchenden.

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