Unser hessisches Ministerium für Soziales und Integration stellt ab dem 01.07.2021 (bis zum 31.03.2022) aus dem „Sondervermögen Corona“ zusätzliche Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro zur Unterstützung der Wohnungslosenhilfe von Kommunen und Einrichtungen bereit. Durch die zusätzliche finanzielle Unterstützung sollen die pandemiebedingten Mehrausgaben der Obdachlosenhilfe gedeckt werden.
Hintergrund ist, dass eine ordentliche Unterbringung, Versorgung und Betreuung von obdach-, wohnsitz- und wohnungslosen Menschen den hessischen Einrichtungen der Obdachlosenhilfe coronabedingt schwerer fällt. Die Plätze in den Notunterkünften sind nur knapp bemessen und aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln ist eine vollständige Belegung nicht möglich. In den normalen Unterkünften können Infizierte oder Erkrankte darüber hinaus nicht untergebracht werden, so dass eine Aufstockung der Fördermittel notwendig ist.
Mit der zusätzlichen Hilfe soll nicht nur die fortlaufende Anschaffung von Hygieneartikeln gedeckt, sondern vor allem Notunterkünfte errichtet und die dringend erforderliche Versorgung der Bewohner*innen sowie deren Betreuung ermöglicht werden.
Freie Träger und Kommunen, die solch eine Notunterbringung oder Einrichtung betreiben, können noch bis zum 31.10.2021 ihre Anträge beim Hessisches Ministerium für Soziales und Integration einreichen.

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