Um unser friedvolles Zusammenleben (auch) in den verschiedenen (kleineren) hessischen Kommunen zu verbessern, wurde in den letzten Jahren seitens der hessischen Landesregierung einiges unternommen – insbesondere auch, um eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts voranzutreiben. Allem voran wurde bereits 2018 im Rahmen der WIR-Förderrichtlinien für Städte und Gemeinden unter 50.0000 Einwohner die „Förderung von Vielfalts- und Integrationsstrategien in hessischen Kommunen (KIV)“ ins Leben gerufen.
Ziel der Förderung war und ist es, dass die Integration von Menschen auch in unseren (kleineren) hessischen Städten und Gemeinden gut gelingt. Gerade in Dörfern stellt Integrationsarbeit oft eine Herausforderung dar, umso wichtiger ist es, dass gerade auch unsere kleineren Kommunen Hilfe erhalten, um sich aktiv gruppenbezogener Intoleranz und Ausgrenzung zu entziehen, so dass der Focus auf eine gesellschaftliche Vielfalt und Teilhabe gelegt werden kann.
In der ersten Förderperiode 2018/2019 waren es 18 Städte und Gemeinden, die sich dies zur Aufgabe gemacht und eine entsprechende Förderung in Anspruch genommen haben. Fortlaufend sind in der zweiten Förderperiode 2020/2021 sodann 7 weitere Städte und Gemeinden hinzugestoßen. Die diversen Projekte umfassten beispielsweise die Erstellung einer Integrationsstrategie für die Gemeinde Niedernhausen oder die Förderung von Diversität und Interkultur im partizipativen Dialog an Dorfplätzen in Bad Camberg.
Eine Auflistung aller 25 KIV I und II Kommunen und die entsprechenden Projektnamen findet Ihr hier.
Umso mehr freut es mich, dass die Förderung unserer Gemeinden und Kommunen mit dem „WIR-Förderprogramm für mehr Vielfalt und Teilhabe auf lokaler Ebene“ mit dem Ziel, die Bedürfnisse aller Bürger*innen besonders zu berücksichtigen, in die nächste Runde geht. Antragsberechtigt sind wieder Gemeinden und Kommunen zwischen 10.000 und 50.000 Einwohner*innen, aber auch kleinere Kommunen und Gemeinden unter 10.000 Einwohner*innen haben die Möglichkeit sich zu bewerben, wenn sie sich mit ein bis zwei Partnerkommunen bzw. -gemeinden zusammenschließen. Die Förderhöchstdauer beträgt 18 Monate und wird mit einer maximalen Fördersumme von 30.000 Euro unterstützt. Weitere Informationen findet Ihr wie immer unter https://integrationskompass.hessen.de/.
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