Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Hessischen Landtag:
„In Hessen setzen wir erneut ein deutliches und wichtiges humanitäres Signal: Unser Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete geht an den Start. Das Antragsverfahren beginnt morgen. Damit können 1.000 Menschen aus Afghanistan mit familiärem Bezug in Hessen Zuflucht in unserem Land finden. Wir sind eines von wenigen Bundesländern mit einem eigenen Landesaufnahmeprogramm. Hessen unternimmt damit bei der Hilfe für Geflüchtete einmal mehr größere Anstrengungen, als ausschließlich unserer Verpflichtung im Rahmen der bundesweiten Verteilung von Flüchtlingen nachzukommen. Schon mit dem ‚Aktionsplan Ukraine‘ und der Vorgriffsregelung auf das Chancenaufenthaltsrecht haben wir gezeigt, dass Humanität und Ordnung in der Flüchtlingspolitik für uns untrennbar zusammengehören.
Unser Landesaufnahmeprogramm setzt auch mit Blick auf die aktuelle europäische Flüchtlingspolitik ein wichtiges Zeichen in schwieriger Zeit. In Europa haben aktuell viele Staaten auf eine restriktive Flüchtlingspolitik gedrängt. Wir können als Bundesrepublik Deutschland nicht erwarten, dass sich unsere Vorstellungen bei den 27 Mitgliedsstaaten der EU immer durchsetzen. Wir können aber in unserem eigenen Verantwortungsbereich Handlungsspielräume nutzen. Auch dazu ist das hessische Aufnahmeprogramm ein Beitrag.
Das Programm richtet sich an bis zu 1.000 Flüchtlinge aus Afghanistan, die verwandtschaftliche Beziehungen zu in Hessen lebenden Personen haben. In Hessen lebende Verwandte mit befristetem oder unbefristetem Aufenthaltstitel können für ihre Angehörigen die Aufnahme in das Landesprogramm beantragen.
Die Definition von Angehörigen ist dabei bewusst weit gefasst: Ehegatten, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder. Weitere Personensorgeberechtigte begünstigter minderjähriger Kinder können (unter Wahrung der Einheit der Familie) mit einbezogen werden. Voraussetzung für eine Aufnahme in Hessen ist, dass die Personen nicht straffällig geworden sind und eine Verpflichtungserklärung der Angehörigen vorliegt, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Ausgenommen von der Verpflichtungserklärung sind die Kosten für Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung.
Hessen orientiert sich bei dieser Ausgestaltung des Aufnahmeprogramms an anderen Bundesländern, wie beispielsweise Bremen. Als zusätzliche Komponente übernimmt das Land die Flugkosten, damit Flüchtlinge nicht aus diesem Grund von der Teilnahme an dem Programm ausgeschlossen sind.
Organisiert wird das Antragsverfahren durch das Regierungspräsidium Gießen. Alle Informationen zum Landesaufnahmeprogramm sowie den Antrag finden Interessierte auf der Homepage des Regierungspräsidiums. Die Behörde bietet zudem unter 0641 – 303 2299 eine telefonische Beratung an.“