Aus dem Newsletter „Grüne Woche“: Antidiskriminierungsberatung, Partizipationsprojekt von Kindern und Jugendlichen, Hessisches Petitionsgesetz

Hessenweite Projektausschreibung: Externe Antidiskriminierungsberatung 2022

Unser Hessisches Ministerium für Soziales und Integration wird mit 250.000 Euro auch im kommenden Jahr eine unabhängige Antidiskriminierungsberatung fördern, um den flächendeckenden Ausbau des Beratungsangebots in unserem Land voranzutreiben. Nach dem hessischen Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung im Jahr 2014 wurde 2015 eine Antidiskriminierungsstelle beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingerichtet.
Seit 2016 wird dessen wichtige Arbeit durch externe Antidiskriminierungsstellen ergänzt. Betroffene von Diskriminierung erhalten durch diese nicht nur ein schnelles Erstangebot und somit unbürokratische und niedrigschwellige Hilfe, sondern auch entsprechende Verweisberatungsangebote je nach Notwendigkeit. Bürger*innen, die wegen ihrer Religion, Weltanschauung, Hautfarbe oder Herkunft, ihres Alters, einer Behinderung oder ihres Geschlechts, als auch wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität angefeindet werden, soll damit eine Plattform gegeben werden. Auch heute noch wissen viele Betroffene nicht, dass ihnen das Recht aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Seite steht, um sie vor Diskriminierung zu schützen bzw. sich dagegen zu wehren. Genau aus diesem Grund ist eine unabhängige Beratung so wichtig – auch im Hinblick darauf, dass sich das gesellschaftliche Bewusstsein für Diskriminierung im Allgemeinen dadurch weiter verankert.
Der Zuwendungszeitraum für das Projekt ist vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023 ausgeschrieben worden. Das Beratungsangebot soll niedrigschwellig und an mindestens drei Standorten erreichbar sein, um die (regionale) Erreichbarkeit der Antidiskriminierungsberatung zu gewährleisten. Bei erfolgreicher Umsetzung des Projekts soll dieses jedoch auch in den Folgejahren weitergeführt werden. Die Projektanträge können bis zum 01.02.2022 eingereicht werden.

Förderaufruf: „Wir für unser Quartier – junge Menschen beteiligen sich in ihren Lebensräumen“

Unsere Landesregierung fördert auch im kommenden Jahr Partizipationsprojekte von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Wohngebieten und setzt damit ihre Maßnahmen zur Unterstützung weiter fort. In sozial benachteiligten Wohngebieten sollen ab April 2022 die geförderten Projekte umgesetzt werden. Die Zielgruppe umfasst nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch junge Erwachsene bis zu einem Alter von 26 Jahre. Weitergehende Informationen rund um die Beteiligungsprojekte und bezüglich der Fördervoraussetzungen sowie Rahmenbedingungen findet Ihr hier. Die Antragsfrist endet am 31.01.2022.

Wir haben nun ein Hessisches Petitionsgesetz 

Ich hatte bereits in der Mai-Ausgabe 19/2021 der Grünen Woche davon berichtet, dass wir passend zum 50-jährigen Bestehen des “Petitionsausschuss des Hessischen Landtages“, dem ich ebenfalls angehöre, ein Petitionsgesetz in Hessen bekommen werden. Der aktive Dialog und die Grundrechte aller hessischen Bürger*innen werden nun final gestärkt, denn das neue Petitionsgesetz wurde vergangene Plenarwoche von uns im Landtag verabschiedet. Damit haben wir nun in Hessen ein Petitionsgesetz, welches sogar fraktionsübergreifend verabschiedet werden konnte. Dies stärkt das Petitionsrecht der Hessinnen und Hessen. Mit dieser guten Nachricht verabschiede ich mich in die Winterpause der Grünen Woche und wünsche Euch allen schöne und erholsame Feiertage, frohe Weinachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr – und bleibt weiterhin gesund!

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