Aus dem Newsletter „Grüne Woche“: Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe – Unterstützungsangebot für Pflegebedürftige erneut verlängert

Seit rund zwei Jahren wird die Arbeit von ehrenamtlichen Helfer*innen erheblich erleichtert. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Pflegeunterstützungsverordnung angepasst und seitdem können nicht nur bereits anerkannte Arbeiter*innen, sondern auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen ihre erbrachten Leistungen bzw. ihre Hilfe gegenüber der Pflegekasse abrechnen. Dieses Angebot wird jetzt bis zum 30. September 2022 erneut verlängert.

Einige Voraussetzung gibt es hierfür natürlich auch: Man darf mit der pflegebedürftigen Person nicht in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben und verwandt oder verschwägert sein! Es dürfen höchstens drei pflegebedürftige Personen pro Monat unterstützt werden und man darf für die Leistungen nur eine zeitlich pauschalierte Aufwandsentschädigung verlangen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, genügt die Vorlage von aussagekräftigen Abrechnungen bei der Pflegekasse. Ein formales Anerkennungsverfahren ist nicht (mehr) nötig und die Angebote gelten automatisch als anerkannt.

Ab Oktober 2022 ist eine Qualifizierung notwendig. Das heißt u.a., dass Nachbarschaftshelfer*innen dann den Besuch eines Pflegekurses nachweisen müssen und die zuständige Anerkennungsbehörde i.S.d. Pflegeunterstützungsverordnung Anbieter*innen von Leistungen anerkennen muss, so dass diese dann ihre Leistungen über den sog. „Entlastungsbeitrag“ abrechen können.

Auch, wenn zurzeit die Corona-Fallzahlen erfreulicherweise nachlassen, das Ansteckungsrisiko ist nach wie vor da. Erkrankte oder von Quarantäne-Betroffene brauchen daher weiterhin Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Alltagsangelegenheiten. Sei es den Einkauf oder Behördengänge zu erledigen, oft steckt in den einfachsten Dingen, die größte Schwierigkeit. Die Nachbarschaftshilfe kann deshalb in solchen Fällen eine große Hilfe sein, gerade auch, wenn alles schnell und „informal“ gehen muss. Manchmal reicht beispielsweise einfach ein Aushang in einem Mehrfamilienhaus, um schnell Hilfe zu erhalten oder auch anzubieten.

Weitere Informationen rund um die Unterstützungsleistungen im Alltag findet Ihr unter Pflege-in-Hessen.de.

Ich begrüße es sehr, dass diese Sonderregelung nunmehr erneut bis zum 30.09.2022 verlängert wurde und „Dienstleistungen bis zur Haustür“ somit auch weiterhin abgerechnet werden können.
Für alle Interessierten, die helfen möchten und noch weitere Fragen zum Ehrenamt haben, schaut einfach mal hier vorbei. Weitere Auskünfte zu Freiwilligenagenturen und sonstige Informationen rund um die Nachbarschaftshilfe findet Ihr auch hier.

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