Der Weg einer Petition ist ein wichtiges Element in unserem demokratischen Rechtsstaat und kann von jeder Bürger*in wahrgenommen werden. Eine Petition ist eine Bitte oder Beschwerde, die an den Landtag geht und (größtenteils) von unserem zuständigen Petitionsausschuss bearbeitet wird. Es ist eine kostenfreie Möglichkeit, dem jeweiligen Anliegen einer Bürger*in Gehör zu verschaffen. Näher am Anliegen der Menschen als Politiker*in zu arbeiten, geht also nicht! Auch deshalb gehört für mich meine Tätigkeit im Petitionsausschuss zu den spannendsten und bedeutsamsten Aufgaben, die ich als Abgeordneter erfüllen darf. Als Mitglied des Petitionsausschusses und der Härtefallkommission möchte ich Euch daher gerne einige aktuelle statistische Informationen zukommen lassen und über die Arbeit des Ausschusses im vergangenen Jahr berichten.
Dem Petitionsausschuss gehören 17 Mitglieder an, von denen 8 Frauen und 9 Männer sind. Wir tagten 2021 in regelmäßigen Abständen in insgesamt 9 nicht öffentlichen Sitzungen – trotz der anhaltenden Corona-Pandemie. Hinzu kamen mit dem Hauptausschuss 3 weitere gemeinsame Sitzungen, von der eine Gesetzesanhörung öffentlich war, um das am 14.12.2021 verabschiedete Petitionsgesetzt vollständig auszuarbeiten. Darüber hinaus fanden sechs Telefon- bzw. Videosprechstunden statt, in denen Bürger*innen ihre Fragen einem Ausschussmitglied stellen konnten, u.a. auch mir. Pandemiebedingt wurden 2021 weniger Ortstermine wahrgenommen, jedoch konnten wir auch diese Aufgabe erfüllen. 1.101 Petitionen wurden 2021 von Bürger*innen eingereicht, mithin etwas weniger als im Vorjahr, aber höher als vor der Pandemie. Im Jahr 2020 erreichten im Vergleich dazu genau 1.421 Petitionen den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages. Dafür konnten jedoch 20,9 % mehr Petitionen als 2020 abgeschlossen werden, genau 1.164 Petitionen. Das ergibt sich daraus, dass oft Petitionen mit ins nächste Jahr genommen werden, wenn sie noch nicht abschließend, zum Beispiel aufgrund fehlender Informationen oder aktualisiertem Sachstand, bearbeitet werden konnten.
Für Euch wahrscheinlich wenig überraschend lag mein besonderes Augenmerk auch im vergangenen Jahr auf den aufenthaltsrechtlichen Petitionen, die im Vergleich zum Vorjahr von 173 auf 218 Fälle angestiegen waren. Die meisten Eingaben kamen von Menschen aus Pakistan, der Türkei, dem Iran, Äthiopien oder Serbien. Einige von diesen Petitionen richteten sich insbesondere gegen bereits feststehende Abschiebetermine mit der Bitte um Aussetzung der Rückführung. In einigen Fällen konnte ich mich erfolgreich für diese von Abschiebungen betroffenen Menschen einsetzen und Abschiebungen verhindern, was nicht nur für die Betroffenen sehr erfreulich war.
Aufenthaltsrechtliche Petitionen, die der Dublin-III-Verordnung unterliegen, erreichen den Landtag auch immer wieder. Jedoch werden diese dann aufgrund der fehlenden hessischen Zuständigkeit an den Deutschen Bundestag abgegeben.
Falls Sie mehr Informationen darüber haben wollen, mit welchen Themen sich der Petitionsausschuss beschäftigt, wie hoch der Anteil an positiv oder neutral abgeschlossenen Petitionen ist, dann werfen Sie einen Blick auf die Publikationsseite, auf der Sie auch die weiteren Berichte des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit aus den Vorjahren finden. Eine weitere Übersicht über Petitionen von allgemeinen Interesse finden Sie hier