60 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen: Vom „Ihr“ zum „Wir“

Am 30. Oktober 1961 wurde das Anwerbeabkommen zwischen der Türkei und Deutschland unterzeichnet. In den Jahren 1961 bis zum Anwerbestopp 1973 kamen rund 800.000 „Gastarbeiter*innen“ aus der Türkei nach Deutschland. Die sogenannten Gastarbeiter*innen und ihre Nachfahren haben – aller Entbehrungen, Integrationsversäumnisse und -schwierigkeiten zum Trotz – bedeutend zum Wohlstand unseres Landes beigetragen.

Auch meine Eltern kamen Ende der 60er-Jahre als sog. Gastarbeiter*innen nach Deutschland. Für sie und für sehr viele andere Migrant*innen wurde aus der Fremde erst ein neues Zuhause und dann eine neue Heimat.

Diese Menschen und andere Migrant*innen, die mehrere Kulturen verinnerlicht haben, sind eine unglaubliche Bereicherung für unsere Gesellschaft. Auch zur Würdigung der Lebensleistung der “Gastarbeiter*innen“ wäre die Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft ohne Wenn und Aber, das kommunale Wahlrecht für alle hier lebenden Menschen und ein Bundespartizipationsgesetz erforderlich. Gerade in Hessen ist unser gesellschaftliches Zusammenleben in allen Facetten durch Migration geprägt. Daher ist in der Integrationspolitik weiterhin unser Ziel, vom „Ihr“ zum „Wir“ zu gelangen. Vor allem mit den WIR-Programmen hat die Landesregierung wichtige Instrumente und Mittel für die erfolgreiche Integration von Migrant*innen geschaffen. Dennoch ist die Integration ein Prozess und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die stets mit dem Ziel fortgesetzt werden muss, dass alle Hess*innen – unabhängig von ihrer Herkunft – die gleichen Chancen, den gleichen Zugang und die gleichen Teilhabemöglichkeiten erhalten.

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