Im Zuge der Corona-Pandemie wurde vor rund einem Jahr die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer*innen durch die Änderung der Pflegeunterstützungsverordnung erleichtert. Seither können nicht nur bereits anerkannte Arbeiter*innen, sondern auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen ihre erbrachten Leistungen gegenüber der Pflegekasse abrechnen.
Einzige Voraussetzung hierfür: Man darf mit der pflegebedürftigen Person nicht in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben und verwandt oder verschwägert sein! Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, genügt die Vorlage von aussagekräftigen Abrechnungen bei der Pflegekasse. Ein formales Anerkennungsverfahren ist nicht (mehr) nötig.
Auch, wenn zurzeit die Corona-Fallzahlen erfreulicherweise nachlassen, das Ansteckungsrisiko ist nach wie vor da. Erkrankte oder von Quarantäne-Betroffene brauchen daher weiterhin Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Alltagsangelegenheiten. Sei es den Einkauf oder Behördengänge zu erledigen, oft steckt in den einfachsten Dingen, die größte Schwierigkeit. Die Nachbarschaftshilfe kann deshalb in solchen Fällen eine große Hilfe sein, gerade auch, wenn alles schnell und „informal“ gehen muss. Manchmal reicht beispielsweise einfach ein Aushang in einem Mehrfamilienhaus, um schnell Hilfe zu erhalten oder auch anzubieten. Weitere Informationen rund um die Unterstützungsleistungen im Alltag findet Ihr unter Pflege-in-Hessen.de.
Ich begrüße es sehr, dass diese Sonderregelung nunmehr bis zum 30.09.2021 verlängert wurde und „Dienstleistungen bis zur Haustür“ somit auch weiterhin abgerechnet werden können.
Für alle Interessierten, die helfen möchten und noch weitere Fragen zum Ehrenamt haben, schaut einfach mal hier vorbei. Weitere Auskünfte zu Freiwilligenagenturen und sonstige Informationen rund um die Nachbarschaftshilfe findet Ihr auch hier.

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