Wir GRÜNE haben zusammen mit unserem Koalitionspartner einen Gesetzesentwurf in den Hessischen Landtag eingebracht, mit dem wir die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide senken und damit mehr direkte Demokratie ermöglichen. Nachdem die hessischen Bürger*innen dies vor einem Jahr als eine von 20 vorgeschlagenen Verfassungsänderungen mit großer Mehrheit befürwortet hatten, haben wir nun das Zulassungs-Quorum für Volksbegehren von 2% auf 1% reduziert und senken zugleich das Zustimmungs-Quorum bei Volksentscheiden auf Landesebene von 20% auf 5% der Stimmberechtigten ab. Außerdem soll ein Volksentscheid künftig erfolgreich sein, wenn 25 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen, bisher waren 50 Prozent der abgegebenen Stimmen notwendig. Mit dieser Gesetzesänderung wird ein deutliches Signal für mehr Partizipation und gegen Politikverdrossenheit gesetzt. Wir hoffen, dass die hessische Bevölkerung Initiative zeigt und ihre Möglichkeiten zur Teilhabe nutzt.
Außerdem haben wir ein inklusiveres Wahlrecht sowie eine Reduzierung des passiven Wahlrechts beschlossen. Menschen, die wegen psychischer oder geistiger Beeinträchtigungen in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Abstimmungen ausgeschlossen. Darüber hinaus darf man von nun an bereits mit 18 und nicht erst im Alter von 21 Jahren in den Landtag gewählt werden. Auch dies hatten die hessischen Bürger*innen im vergangenen Jahr so befürwortet.
Durch all diese Maßnahmen wird die Demokratie in Hessen insgesamt gestärkt und der inklusive Prozess der Hessischen Verfassungsreform der vergangenen Jahre erfolgreich abgeschlossen. Er hat definitiv auch gezeigt, wie lebendig unsere Demokratie ist!
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