In meiner Anzeige „nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Hessischen Landtags“ vom 16.01.2019 habe ich lediglich meine Berufstätigkeit als Geschäftsführer bei der AWO ProServ angegeben, da das die von mir ausgeübte Tätigkeit war. Meinen Vertrag mit der AWO Protect hatte ich nicht als eine anzeigepflichtige Berufstätigkeit eingeschätzt und
dementsprechend auch nicht angegeben. Das war ein Fehler. Der Landtagspräsident hat festgestellt, dass ich eine leichte Fahrlässigkeit begangen habe und mich hierfür ermahnt.
Ich habe mich gegenüber dem Landtagspräsidenten entschuldigt und entschuldige mich hiermit auch gegenüber der Öffentlichkeit in aller Form für meinen Fehler. Es lag und liegt nicht in meiner Absicht, Unklarheiten entstehen zu lassen.
Daher möchte ich auch gegenüber der Öffentlichkeit erläutern, wie es zu meinem Fehler kam, und Transparenz über meine Arbeit für die Arbeiterwohlfahrt herstellen. In verschiedenen Gesprächen sowie in Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern der Medien habe ich das bereits getan. Es ist mir jedoch ein Anliegen, dies auch gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit zu tun. So kann sich jeder selbst ein Bild machen.
Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wiesbaden e.V. traf im Frühjahr 2018 die Entscheidung, eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWO ProServ gGmbH) zu gründen, dessen Geschäftsführer ich nach einem Bewerbungsverfahren geworden bin. Die Idee und das Ziel des Vorstandes für die Gründung der ProServ gGmbH waren die
Fremddienstleistungen im Bereich der Reinigung und Hauswirtschaft mit den Aufgaben der Beschäftigungsförderung des AWO-Alltagsengelprojektes zu verknüpfen, um daraus Synergien zu generieren. So wurde es mir zumindest vom Vorstand und der Geschäftsführung der AWO in den Gesprächen erläutert.
Diese Gesellschaft sollte ihre wirtschaftlichen Aktivitäten umgehend aufnehmen. So sollten alle notwenigen Aufgaben zur Gründung und Entwicklung der Gesellschaft gleich von Anfang an durch einen Geschäftsführer vorbereitet und begleitet werden. Als Geschäftsführer der AWO ProServ gGmbH erfolgte dies durch mich.
Meine Anmeldung bei der noch zu gründenden AWO ProServ war zu diesem Zeitpunkt (ohne Steuer- und Betriebsnummer) noch nicht möglich. Die Arbeiterwohlfahrt Wiesbaden und die AWO Protect gGmbH hatten deshalb eine Kooperation vereinbart, wonach ich bei der AWO Protect beschäftigt bzw. angemeldet werde, meine Arbeitskraft aber ausschließlich für die Gründung und die Tätigkeiten der AWO ProServ verwende. Diese
Vereinbarung wurde schriftlich festgehalten. Aus dieser Vereinbarung ergaben sich meine beiden Verträge für die AWO ProServ und die AWO Protect. Die Lohnkosten sollten gemäß der schriftlichen Vereinbarung zwischen den beiden Gesellschaften der AWO Protect von der AWO ProServ nach ihrer erfolgten Gründung erstattet werden.
Da sich die Gründung verzögerte, wurde diese Kooperation entgegen der ursprünglichen Planung bis zum Ende meiner Tätigkeit im Dezember 2018 verlängert. Mein Gehalt betrug für den gesamten Vertragszeitraum 41.000 Euro brutto. Eine doppelte Gehaltszahlung erfolgte nicht.
Mit dem originären Geschäftsbetrieb der AWO Protect hatte ich keinerlei Berührungen. Diese Kooperation bzw. diese Verrechnungsvereinbarung war die Entscheidung der Gesellschafterin, sprich der AWO Wiesbaden, mit der AWO Protect gGmbH. Vor diesem Hintergrund habe ich bei meinen Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Hessischen Landtags lediglich meine ausgeübte Tätigkeit als Geschäftsführer der AWO ProServ angegeben. Da der Vertrag mit der AWO Protect ausschließlich
die oben genannten Gründe hatte, habe ich ihn nicht als anzeigepflichtige Berufstätigkeit eingeschätzt und dementsprechend fälschlicherweise nicht angegeben.
Die beschriebenen Entscheidungen über Abrechnungen bzw. Verrechnungen zwischen beiden GmbHs bzw. beiden Kreisverbänden treffen die Gesellschafter. Da diese Vorgehensweise mit zwei Verträgen auf einer zuvor durch die Gesellschaften getroffenen Vereinbarung basierte, hatte ich zum damaligen Zeitpunkt keine Bedenken gehabt, insbesondere weil ich die von mir geforderten Arbeitsleistungen vertragsgemäß erbracht habe. Aus heutiger Sicht verstehe ich angesichts der Berichterstattung über die sonstigen Geschäftspraktiken der AWO jedoch die Fragen zu dieser Konstruktion.
Ich kann absolut nachvollziehen, dass durch die seit März 2019 Stück für Stück bekannt gewordenen Geschäftspraktiken der AWO und der AWO Protect auch meine Tätigkeit und die gewählte Vertragskonstruktion kritisch gesehen werden und Fragen aufwerfen. Wären mir zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Verträge oder während meiner Tätigkeit diese Praktiken bekannt gewesen, wäre mir die mir von der AWO angebotenen Vertragskonstruktion auch in einem anderen Licht erschienen.
Ich lege jedoch Wert darauf, dass ich die von mir geforderte Arbeitsleistung vollumfänglich und nachweislich erbracht habe.
Mein Beschäftigungsverhältnis mit der AWO dauerte vom Mai bis Dezember 2018. Dass die AWO mich nach Ende meiner Tätigkeit nicht unmittelbar als Geschäftsführer aus dem Handelsregister hat streichen lassen, hat zu verständlichen Irritationen geführt, die ich jedoch nicht zu verantworten habe.
Die Entscheidung für die AWO zu arbeiten, stand in keinem Zusammenhang zu meiner Kandidatur für den Hessischen Landtag. Zu Beginn meiner Tätigkeit war in keiner Weise absehbar, dass ich dem Landtag überhaupt angehören würde. Zu diesem Zeitpunkt galt mein 20. Platz auf der Landesliste der GRÜNEN angesichts von Umfragewerten von 13% (Forschungsgruppe Wahlen vom 22. März 2018 und vom 12. Juni 2018) als nicht aussichtsreich.
Auch weise ich die Spekulation zurück, ich hätte meine Tätigkeit bei der AWO für meine Bewerbungsunterlagen für den Landtag gebraucht. Die Behauptung ist schon durch die zeitlichen Abläufe abwegig. Die Aufstellung der GRÜNEN Landesliste erfolgte vor Beginn meiner Tätigkeit für die AWO. Ebenfalls lege ich Wert auf die Feststellung, dass ich mein berufliches und politisches Engagement stets getrennt habe. Um zeitliche Konflikte während der Hochphase des Wahlkampfs zu vermeiden, habe ich meine Stunden bei der AWO in dieser Zeit reduziert.
Mir ist bewusst, dass im Zuge des AWO-Skandals jedes Beschäftigungsverhältnis eines Politikers für die AWO Fragen aufwirft. Das ist berechtigt und völlig in Ordnung. Ich war und bin bereit, diese Fragen zu beantworten. Jeder soll sich ein eigenes Bild machen können. Gleichzeitig bitte ich darum, in Betracht zu ziehen, dass die übergroße Mehrheit der AWO Beschäftigten schlicht und ergreifend verantwortlich und gewissenhaft ihren Job gemacht hat und von den jetzt bekannt gewordenen Vorgängen in der AWO ebenso überrascht und entsetzt ist, wie alle anderen auch.
Das ändert nichts an dem Fehler, den ich in Bezug auf die Verhaltensregeln des Landtags gemacht habe, den ich bedauere und für den ich mich in aller Form entschuldige.