In meiner Anzeige „nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Hessischen Landtags“ vom 16.01.2019 habe ich lediglich meine Berufstätigkeit als Geschäftsführer bei der AWO ProServ angegeben, da das die von mir ausgeübte Tätigkeit war. Meinen Vertrag mit der AWO Protect hatte ich nicht als eine anzeigepflichtige Berufstätigkeit eingeschätzt und
dementsprechend auch nicht angegeben. Das war ein Fehler. Der Landtagspräsident hat festgestellt, dass ich eine leichte Fahrlässigkeit begangen habe und mich hierfür ermahnt. Ich habe mich gegenüber dem Landtagspräsidenten entschuldigt und entschuldige mich hiermit auch gegenüber der Öffentlichkeit in aller Form für meinen Fehler. Es lag und liegt nicht in meiner Absicht, Unklarheiten entstehen zu lassen. Daher möchte ich auch gegenüber der Öffentlichkeit erläutern, wie es zu meinem Fehler kam, und Transparenz über meine Arbeit für die Arbeiterwohlfahrt herstellen. In verschiedenen Gesprächen sowie in Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern der Medien habe ich das bereits getan. Es ist mir jedoch ein Anliegen, dies auch gegenüber einer breiteren Öffentlichkeit zu tun. So kann sich jeder selbst ein Bild machen.